NS-Raubkunst: Deutschland hat ein neues Schiedsgericht — 80 Jahre nach Kriegsende
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NS-Raubkunst: Deutschland hat ein neues Schiedsgericht — 80 Jahre nach Kriegsende

1. April 2026

80 Jahre. So lange hat es gedauert, bis Deutschland eine verbindliche Schiedsstelle für NS-Raubkunst eingerichtet hat. Das neue Gremium — eine Schiedsstelle mit echter Entscheidungskompetenz — löst die bisherige Beratende Kommission ab, die seit 2003 existierte, aber keine bindenden Entscheidungen treffen konnte. Es war das, was der Kunsthistoriker und Provenienzforscher Clemens Toussaint einmal als "gut gemeintes Feigenblatt" beschrieben hat.

Wer wissen will, warum das so lange gedauert hat, muss verstehen, was auf dem Spiel steht.

Was NS-Raubkunst ist — und wie viel davon noch immer vermisst wird

Im Zweiten Weltkrieg wurde jüdischen Familien, politisch Verfolgten und anderen NS-Opfern in einem beispiellosen Ausmaß Vermögen entzogen. Immobilien, Bankkonten, Unternehmensanteile. Und: Kunstsammlungen.

Wer in den 1930er-Jahren in Deutschland oder dem besetzten Europa eine Kunstsammlung besaß, war häufig in erheblicher Gefahr. Kunstwerke wurden beschlagnahmt, unter Druck verkauft ("Zwangsverkauf" — eine freundliche Umschreibung für Transaktionen unter Bedrohung), auf Auktionen veräußert oder schlicht gestohlen.

Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 600.000 Kunstwerke während der NS-Zeit ihren Besitzern auf diesem Weg entzogen wurden. Viele dieser Werke landeten in deutschen Museen, in Privatsammlungen, in Händen von Händlern, die nach dem Krieg so taten, als sei alles in Ordnung. Die Dokumentation war lückenhaft, der politische Wille zur Aufarbeitung fehlte jahrzehntelang.

Bis heute sind nur ein Bruchteil der geraubten Werke restituiert worden.

Die Beratende Kommission — und warum sie nicht reichte

2003 richtete die Bundesregierung die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter ein. Sie sollte Konflikte zwischen Museen und Erben von NS-Opfern lösen — als Vermittlungsinstanz, nicht als Gericht.

Das Problem: Ihre Empfehlungen waren nicht bindend. Museen konnten sie befolgen — oder nicht. Und viele taten es nicht.

Das Ergebnis war ernüchternd. In zwanzig Jahren behandelte die Kommission nur einige Dutzend Fälle. Erben, die glaubten, Anspruch auf ein Werk zu haben, saßen jahrelang in Verfahren fest. Museen konnten mauern, zögern, dilatorisch handeln. Die Erben wurden älter. Manche starben, bevor eine Entscheidung fiel.

Das war kein Versagen einzelner Akteure. Es war ein Systemfehler.

Das neue Schiedsgericht — was sich ändert

Seit 2024 gibt es eine neue Schiedsstelle, die echte Entscheidungsgewalt hat. Einigen Berichten zufolge haben Deutschland und die Jewish Claims Conference — die Organisation, die die Restitutionsansprüche jüdischer Überlebender und ihrer Nachfahren weltweit koordiniert — ein verbindliches Schiedsverfahren vereinbart.

Was ändert sich konkret? Erstens: Die Entscheidungen der Schiedsstelle sind bindend für die beteiligten Parteien, wenn beide einer Schlichtung zustimmen. Das ist kein Gericht im formalen Sinne, aber es ist mehr als das, was vorher existierte.

Zweitens: Das Verfahren soll schneller sein. Die Kommissionen der Vergangenheit brauchten manchmal Jahre für einen Fall. Erben, die 80 Jahre nach Ende des Krieges noch um Familienbesitz streiten, haben keine Zeit für lange Verfahren.

Drittens: Die Öffentlichkeit des Verfahrens wird gestärkt. Museen werden angehalten, Provenienzforschung proaktiv zu betreiben und Ergebnisse zugänglich zu machen — nicht erst dann, wenn ein Erbe klopft.

Warum das 80 Jahre gedauert hat

Das ist die unbequeme Frage. Und sie hat mehrere Antworten.

Die erste: Politischer Wille fehlte lange. In den Jahrzehnten nach dem Krieg bestand kein Interesse daran, öffentliche Museen mit Restitutionspflichten zu belasten. Die Objekte waren da, die Besucher kamen, die Institutionen waren stolz auf ihre Sammlungen.

Die zweite: Rechtliche Komplexität. Kunstwerke haben oft mehrere Besitzer gehabt, manchmal in mehreren Ländern. Wer Erbe von wem ist, wenn Familien in der Shoah ausgelöscht wurden, ist nicht immer klar. Nachweis und Dokumentation sind mühsam.

Die dritte: Wirtschaftliche Interessen. Wer gibt schon freiwillig ein Werk zurück, das in seiner Sammlung ist, einen Ausstellungsraum füllt und den Museumsbesuch attraktiv macht?

Die Washingtoner Prinzipien von 1998 schufen erstmals einen internationalen Rahmen. Deutschland unterschrieb. Aber Unterschriften sind keine Schiedsgerichte.

Der Fall Gurlitt — und was er veränderte

Kein Fall hat die deutsche Debatte über NS-Raubkunst stärker geprägt als der Gurlitt-Fall.

2012 fand die Staatsanwaltschaft Augsburg bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung von Cornelius Gurlitt in München rund 1.400 Kunstwerke — Gemälde, Zeichnungen, Grafiken — in einem Chaos aus Konservendosen, Zeitungen und Kunstkisten. Gurlitt war der Sohn von Hildebrand Gurlitt, einem Kunsthändler, der im Dritten Reich im Auftrag der Nazis Kunstwerke erworben hatte — darunter nachweislich geraubte Werke.

Die deutschen Behörden hielten den Fund zwei Jahre geheim. Als er 2013 publik wurde, war der Aufschrei international. Nicht nur wegen des Fundes selbst, sondern wegen der Heimlichkeit, wegen der zögerlichen Reaktion der Behörden, wegen der Frage: Was passiert mit den Werken? Wem gehören sie?

Gurlitt starb 2014 und vermachte seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern, das zunächst zögerte, die Sammlung anzunehmen. Seither wurde die Gurlitt-Sammlung systematisch aufgearbeitet — die "Taskforce Schwabinger Kunstfund" analysierte jeden Fall einzeln. Das Ergebnis: Die meisten Werke konnten keiner eindeutigen Raubkunstquelle zugeordnet werden, aber mehrere wurden restituiert.

Der Fall hat in Deutschland das Bewusstsein verschärft, dass NS-Raubkunst nicht irgendwo im Ausland ist, sondern hier — in Speichern, in Kellern, in Sammlungen, die jahrzehntelang ungeprüft geblieben sind.

Was Provenienzforschung ist und warum sie wichtiger wird

Das Wort klingt sperrig: Provenienzforschung. Gemeint ist: die Geschichte eines Kunstwerkes zurückverfolgen. Wem hat es wann gehört? Wo war es? Wie hat es den Besitzer gewechselt?

Für Museen ist das seit Jahren Pflicht. Für den privaten Kunstmarkt wird es wichtiger. Wer heute ein älteres Werk kauft — ein Gemälde aus den 1930er-Jahren, ein Sammlerstück aus dem Nachlass —, sollte Fragen stellen. Nicht aus Misstrauen, sondern aus Sorgfalt.

Seriöse Galerien kennen die Herkunft der Werke, die sie anbieten. Bei zeitgenössischer Kunst — und wir bieten als Berliner Galerie ausschließlich unsere eigene an — stellt sich die Provenienzfrage gar nicht erst. Unsere Werke entstehen in unseren Ateliers, die Entstehungsgeschichte ist lückenlos. Kein Lager, keine Zwischenbesitzer, keine unklaren Transaktionen aus der Nachkriegszeit.

Das ist kein Vorteil, über den man nachdenken muss. Es ist der Normalzustand zeitgenössischer Kunst.

Was bleibt

80 Jahre nach Kriegsende, mit einer neuen Schiedsstelle, besserem Zugang zu Archiven und einer wachsenden Zahl von Provenienzforschern: Die Aufarbeitung ist noch lange nicht abgeschlossen. Aber sie wird endlich mit Werkzeug betrieben, das seiner Aufgabe gewachsen ist.

Die NS-Raubkunst ist nicht nur ein juristisches Problem. Sie ist ein moralisches. Und Institutionen — Museen, Galerien, Sammler —, die das verstehen, werden Teil der Lösung. Die anderen warten auf den nächsten Gerichtsterm.

Herkunft, die keine Fragen offenlässt

Bei uns stellt sich die Provenienzfrage gar nicht erst: Unsere Werke entstehen in den eigenen Ateliers, jede Herkunft ist dokumentiert. Wenn Sie Originale mit klarer Geschichte für Ihr Büro suchen, beraten wir Sie seit fast 35 Jahren in Berlin — Kunst mieten, kaufen oder leasen, mit vollständigen Unterlagen. Die ersten 14 Tage kostenlos.

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