Ihre Kunden sehen den Empfang, bevor das erste Wort gesprochen ist. Ihre Mitarbeiter sehen dieselben Wände acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche. In den meisten Büros ist alles durchdacht — Möbel, Licht, Akustik — nur diese Flächen sind leer geblieben. Wir bringen Originalwerke in Ihre Räume, hängen sie auf und lassen sie 14 Tage hängen, bevor Sie entscheiden. Ab 19 €/Monat, bei betrieblicher Nutzung als Betriebsausgabe ansetzbar.
Ein Wartezimmer braucht andere Bilder als ein Konferenzraum, und ein Coworking Space andere als eine Kanzlei. In Wartebereichen zeigen Studien einen messbaren Effekt: Kunst senkt Anspannung — und die Attraktivität des Raums beeinflusst, wie Patienten die Qualität der Versorgung einschätzen, stärker als die tatsächliche Wartezeit. Wählen Sie Ihren Bereich:
Empfang, Konferenzraum, Flure. Weniger Stress, bessere Arbeitgeberwahrnehmung.
Bilder fürs Büro →
Mandanten, die Ihre Kanzlei mit anderen Augen sehen — noch bevor das Gespräch beginnt.
Kunst für Kanzleien →
Ein Wartezimmer, das Patienten entspannt — nicht aufgeregt. Auf Wunsch hinter Acrylglas, damit die Oberfläche abwischbar bleibt.
Kunst für Arztpraxen →
Echte Originale statt Poster — was einen Space unverwechselbar macht.
Für Coworking Spaces →
Atmosphäre, die Gäste spüren — mit robuster Rahmung für den Gastraum.
Für Restaurants →
Nicht jedes Material passt in jeden Raum. Ein Gemälde auf Leinwand lebt von der sichtbaren Struktur der Farbe und wirkt in Besprechungsräumen und Empfangsbereichen. Es hängt ohne Glas — dafür auf einem aufgedoppelten Keilrahmen, rund doppelt so breit wie die dünnen Leisten, die sonst üblich sind. Das hält das Holz stabil und lässt das Werk von der Wand abstehen statt daran zu kleben. Fotoarbeiten sind meist gerahmt hinter Glas, auf Wunsch mit UV-Schutzglas (UV 90). Der Gallery Print ist auf Alu-Dibond kaschiert und vorne mit Acrylglas versehen — im Großformat oft rahmenlos gehängt.
Dazu kommen klassisch gerahmte Arbeiten, wenn ein Werk optisch gefasst werden soll. Was für Ihre Räume sinnvoll ist, klären wir beim Termin vor Ort — zusammen mit Format, Wandsituation und Lichtverhältnissen.
Gekaufte Kunst landet im Anlagevermögen. Werke anerkannter Künstler gelten als nicht abnutzbar und lassen sich deshalb meist nicht abschreiben — das Geld ist gebunden, ohne steuerlichen Effekt.
Miet- und Leasingraten sind dagegen bei betrieblicher Nutzung grundsätzlich als Betriebsausgaben ansetzbar. Kein Anlagevermögen, keine Abschreibungsdiskussion, kein gebundenes Kapital — dafür eine planbare monatliche Rate.
Beim Leasing kommt hinzu: Über die Raten und eine feste Schlussrate ist das Werk am Ende zu 100 % finanziert und geht in Ihr Eigentum über. Die konkrete steuerliche Behandlung stimmen Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung ab.
Dazu Projekte wie die Botschaft Singapur in Berlin und Hermès am Kurfürstendamm — dort haben wir die Kunstausstattung gehängt: mehrere Räume, anspruchsvolle Wandsituationen, Arbeit im laufenden Betrieb. Referenzen und Kundenstimmen ansehen →
Wir kommen in Ihre Räume, schauen uns alles an und machen konkrete Vorschläge. Kostenlos.
